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AG Freiburg, 02.02.2011 - 23 Ds 240 Js 34839/09 - AK 318/10 |
Zitiervorschläge
AG Freiburg, Entscheidung vom 02.02.2011 - 23 Ds 240 Js 34839/09 - AK 318/10 (https://dejure.org/2011,37331)
AG Freiburg, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 23 Ds 240 Js 34839/09 - AK 318/10 (https://dejure.org/2011,37331)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12
Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer …
Dies ändert nichts an der Tatsache, dass der Betroffene mit der Anordnung einer Abstinenzweisung einem bisher nicht bestehenden Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt wird, das bei der gebotenen Abwägung der beteiligten Interessen erheblich ins Gewicht fällt, zumal das Vorgehen der zuständigen Stelle im Falle eines Weisungsverstoßes durch den Betroffenen nicht vorhergesehen oder beeinflusst werden kann (vgl. AG Freiburg, Urteil vom 2. Februar 2011 - 23 Ds 240 Js 34839/09 u.a. -, juris, Rn. 38). - OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14
Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen …
Dass das Landgericht hinsichtlich der erhöhten Anforderungen an die Zumutbarkeit einer strafbewehrten Weisung nach § 68 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 StGB verkannt haben könnte, dass bei ungünstigeren Voraussetzungen die Weisung als unzulässig anzusehen sein kann (hierzu insbesondere OLG Dresden NJW 2009, 3315 und OLG Celle NStZ-RR 2010, 91 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 4 = StV 2010, 495 f.; vgl. auch AG Freiburg/Breisgau, Urteil vom 02.02.2011 - 23 Ds 240 Js 34839/09 [bei juris]) und bei dem Angeklagten aufgrund des Suchtdrucks von einem durchaus erhöhten Risiko eines krankheitsbedingten Scheiterns und damit eines (weiteren) einschlägigen Rückfalls auszugehen war (…hierzu OLG Köln a.a.O.), ist nach den Darlegungen im angefochtenen Urteil auszuschließen.